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Kritikpunkte und Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Kritikpunkte

Die beiden Blöcke von Ignalina wurden nicht mit einem Containment ausgestattet. Bei möglichen Freisetzungen von Radioaktivität innerhalb der Anlage kann daher das Austreten in die Umwelt in bestimmten Fällen nicht verhindert werden. Der Brennstoff befindet sich in abgeschirmten Kanälen. Sie werden einzeln von Kühlwasser durchflossen. Die zahlreichen Rohrverbindungen zum und vom Reaktor bis zu den Hauptsammlern sind anfällig für Schäden und schwer zu überprüfen . Wird ein Kanal nicht ausreichend gekühlt, kommt es zur Zerstörung seiner beiden Brennelemente. Dies kann eine lokale Kernschmelze auslösen.

Da die Neutronen durch Graphit moderiert werden, kann sich die Kettenreaktion bei ungünstigen Betriebsparametern auch ohne Kühlmittel fortsetzen. Dies würde zu einer Überhitzung des Reaktors führen. Damit verbunden ist der positive Dampfblasenkoeffizient, dessen Auswirkungen unter anderem zur Reaktorkatastrophe von Tschernobyl geführt haben. Bezüglich der neutronen-physikalischen Eigenschaften wurden Verbesserungen vorgenommen, die den noch in Betrieb befindlichen Block 2 vor unkontrollierbaren Leistungsexkursionen absichern sollen.

Durch die geringe Leistungsdichte der aktiven Zone ist die geometrische Größe des Reaktors problematisch: Zum Einfahren der Absorberstäbe wird vergleichsweise viel Zeit benötigt. Weiterhin ist das radioaktive Inventar etwa dreimal so groß wie bei einem vergleichbaren Druckwasserreaktor.

Auch im Normalbetrieb werden durch RBMK-Blöcke mehr Radionuklide über Abluft und Kühlwasser abgegeben als bei z. B. Druckwasserreaktoren. Die Dosisbelastung der Bevölkerung in der Umgebung und des Betriebspersonals ist dadurch höher. Aus Zeitgründen wurden beim Bau wesentliche Wartungs- und Sicherheitseinrichtungen weggelassen. Die Dampfseparatoren wurden so platziert, dass sie nur sehr aufwändig ausgetauscht werden können. Der Austausch muss aber im Abstand von einigen Jahren erfolgen, da die Rohrleitungen korrodieren (rosten).

Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Es liegt im Interesse der EU und Österreichs, die Gefahren durch einen notgedrungenen Betrieb des Kraftwerks Ignalina zu reduzieren, wie er durch gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in Litauen vorgegeben ist.  Die erfolgte Stilllegung und anschließende Dekommissionierung von Ignalina 1 ist ein Schritt in diese Richtung. Für Block 2 wurde eine Kompromisslösung gefunden, die einerseits einen zeitlich begrenzten Betrieb (bis 2009) ermöglicht und andererseits die Nachrüstung der Anlage garantieret. Parallel dazu ist die Errichtung neuer Kapazitäten vor allem aus erneuerbaren Quellen zur Stromerzeugung zu fördern. Dabei könnte man den gesamten elektrischen Energiehaushalt eines Landes neu gestalten, ohne den hohen Heizbedarf und die zahlreichen sozialen und gesellschaftlichen Probleme aus den Augen zu verlieren. Der angedachte Umstieg auf einen gänzlich anderen Reaktorty (amerikanischer Bauart) stellt ein wesentliches Problem dar, da die vorhandenen Ingenieure und Techniker mit diesen Reaktortypen nicht vertraut sind. 

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