Die Wiener Bauordnung regelt wo und wie in Wien gebaut werden darf. Wichtige Bestimmungen der Bauordnungsnovelle 2023 für die Umwelt sind im März 2024 in Kraft getreten:

§ 76 Abs 10a wurde nachgebessert, indem mindestens 15 % der Fläche des Bauplatzes, die 500 m² übersteigt, von jeder ober- und unterirdischen Bebauung frei bleiben und nicht versiegelt werden dürfen. Ergänzt wurde Abs 10b, der vorsieht, dass im Wohngebiet und im gemischten Baugebiet mit Ausnahme der Geschäftsviertel und Betriebsbaugebiete bei offener oder gekuppelter Bauweise und bei der Gruppenbauweise mindestens 40 % der Fläche des Bauplatzes von jeder unterirdischen Bebauung frei bleiben müssen.

In § 79 Abs 6 legt die Bauordnung fest, dass zwei Drittel der gärtnerisch auszugestaltenden Fläche nicht versiegelt werden dürfen und eine bodengebundene Begrünung und Bepflanzung aufweisen müssen. Bodengebunden bedeutet, dass eine direkte Verbindung mit dem gewachsenen Boden im Sinne einer Verwurzelung bestehen muss. Es wird detailliert aufgezählt, welche Bauwerke in die versiegelte Fläche einzurechnen sind. Die Bestimmung soll eine qualitative Aufwertung der gärtnerisch auszugestaltenden Flächen bringen.

Anpassungen gibt es auch in § 80 bei der Berechnung der bebauten Fläche. Aus Vereinfachungsüberlegungen kommt es künftig für die grundsätzliche Einrechnung von Vorbauten in die bebaute Fläche nicht mehr darauf an, ob es sich bei diesen um raumbildende bzw. raumergänzende Gebäudeteile handelt. Grundregel ist nun, dass sämtliche Gebäudeteile zur bebauten Fläche zählen.

Gemeinsam mit den bereits seit Dezember 2023 in Kraft getretenen Bestimmungen wie der bessere Schutz von Bäumen auf öffentlichen Flächen (§§ 54 Abs 9, 9a, 83 Abs 5), mögliche Abweichungen von den Bebauungsbestimmungen, wenn sie in dauerhafter Weise dem Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung dienen (§ 69 Abs 2 Z 5) sowie Regenwasser grundsätzlich auf der eigenen Liegenschaft zu versickern (§ 99) zeigt die Bauordnung einen Weg in Richtung mehr Umweltschutz beim Bauen.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION