Der Boden zählt zu den wertvollsten und zugleich am stärksten beanspruchten Ressourcen unserer Stadt. Er bildet die Grundlage für Biodiversität, speichert Wasser und Kohlenstoff, reguliert das Stadtklima und schafft die Voraussetzungen für gesunde Lebensräume. Gleichzeitig steigt der Druck durch Siedlungsentwicklung und Infrastrukturprojekte: Allein in Wien werden jährlich circa 28 Hektar an Boden beansprucht. Zwar hat Wien damit den geringsten Bodenverbrauch pro Kopf in Österreich, dennoch sind die unverbauten Flächen ein kostbares Gut, welche mit einer vorausschauenden Planung im Rahmen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen langfristig gesichert werden sollten. Anlässlich des Tages der Stadtplanung am 8. November rückt die Wiener Umweltanwaltschaft daher die Bedeutung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in den Vordergrund, da sie nicht nur rechtliche Planungsinstrumente, sondern zentrale Werkzeuge für den Klimaschutz und die Klimaanpassung sind.

Raumplanung als Grundlage für Klima- und Umweltschutz tag der stadtplanung1

Flächenwidmungspläne legen fest, welche Nutzungen auf Grundstücken zulässig sind, wie z. B. Wohnen, Gewerbe, Grünräume, Parks oder Straßenräume. Bebauungspläne konkretisieren unter anderem die Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Bauweisen sowie Bestimmungen zu unversiegelten Flächen. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung in Wien. Damit entscheiden sie nicht nur darüber wo, sondern auch wie dicht, wie hoch und wie viel Fläche unverbaut bleiben muss. Genau an diesem Punkt liegt ihre Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz, da sie je nach Festsetzung dazu beitragen können, Boden zu schützen und Grünräume zu sichern.

Grünräume als Infrastruktur für das Stadtklima

Angesichts steigender Temperaturen und häufigerer Extremwetterereignisse sind Parks, grüne Innenhöfe und größere landwirtschaftliche Flächen wesentliche Bestandteile der städtischen Infrastruktur. Solche unversiegelten Böden und begrünte Freiflächen erfüllen wichtige ökologische und klimatische Funktionen. Sie können Regenwasser aufnehmen, zur Verdunstung beitragen und dadurch die Umgebung kühlen. Darüber hinaus verbessern Grünräume die Luftqualität, fördern die Biodiversität und schaffen Erholungsräume. Größere zusammenhängende Grünflächen können außerdem als Kaltluftentstehungsgebiete wirken und somit zu einer nächtlichen Abkühlung der Stadt beitragen.

Diese Funktionen lassen sich durch geeignete planerische Widmungen langfristig sichern. Dazu zählen etwa Grünlandwidmungen, die Sicherung von Freiraumverbindungen und Vorgaben für Mindestanteile unversiegelter Flächen in Gärten. Entscheidend ist, Grünräume nicht nur als gestalterische Ergänzung einzelner Bauvorhaben zu betrachten, sondern sie als zusammenhängendes und klimawirksames Netz in der Stadtentwicklung mitzudenken.

Die Bauordnungsnovelle 2023 zur Förderung der Klimaanpassung

Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine klimafitte Stadtentwicklung deutlich gestärkt. Die Novelle trägt weitgehend der Erkenntnis Rechnung, dass Grünräume, Entsiegelung und die Möglichkeiten für Baumpflanzungen wesentliche Voraussetzungen für die Lebensqualität in einer wachsenden Stadt sind.

Ein zentrales Element der Novelle war die Neuregelung der sogenannten gärtnerischen Ausgestaltung. Seitdem müssen entsprechende Freiflächen zu zwei Dritteln unversiegelt bleiben und als bodengebundene Grünflächen ausgestaltet werden. Dadurch werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestärkt und gleichzeitig die Voraussetzungen für Versickerung, Verdunstung und Kühlung verbessert. Auch Tiefgaragen werden in das Maß der Versiegelung eingerechnet, sofern sie weniger als 80 Zentimeter Erdüberdeckung aufweisen. Darüber hinaus werden bauliche Tätigkeiten an Bestandsgebäuden für die Klimaanpassung herangezogen: Bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen die auf dem Grundstück liegenden Gartenflächen entsprechend den neuen Regelungen entsiegelt werden. Die Novelle verdeutlicht damit, dass der Erhalt und die Schaffung von Grünräumen sehr wichtig sind.

tag der stadtplanung 2Bäume brauchen Raum – über und unter der Erde

Die Verpflichtung zum Pflanzen von Bäumen im Neubaufall nach der Bauordnungsnovelle reicht als reine Voraussetzung für mehr Bäume in der Stadt nicht immer aus. Die tatsächlichen Standortbedingungen sind dabei ebenso  entscheidend. Ein Baum kann nur dann ausreichend wachsen und seine ökologischen sowie klimatischen Funktionen langfristig erfüllen, wenn ihm ausreichend durchwurzelbarer Boden zur Verfügung steht. Deshalb ist es zentral, bereits in Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen genügend Raum für Baumpflanzungen vorzusehen. Dies betrifft nicht nur die sichtbare Fläche, sondern auch den unterirdischen Wurzelraum.

Dementsprechend kann der Erhalt bestehender Bäume durch die Festsetzung von Unterbauungsverboten auf Gartenflächen gesichert werden. Falls Unterbauungen mit Tiefgaragen möglich bleiben sollen, besteht hier die Möglichkeit eine Mindesthöhe der Erdkernüberdeckung vorzuschreiben. In diesem Zusammenhang empfiehlt die ÖNORM B 1131 für das Pflanzen und Anwachsen von mittel- bis großkronigen Bäumen auf unterirdischen Gebäuden eine Erdkernüberdeckung von mindestens 150 Zentimeter. Eine solche hohe Festsetzung stellt in den aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen allerdings die Ausnahme dar.

Damit wird deutlich, dass die Schaffung der Voraussetzungen zum Erhalt und der Pflanzung von Stadtbäumen nicht allein eine Frage der Freiraumgestaltung, sondern auch eine Aufgabe der Raumplanung ist.

Planung mit Verantwortung für die Zukunft

Die Entscheidungen, die heute in Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen getroffen werden, wirken über Jahrzehnte. Sie bestimmen, ob ausreichend Grünräume erhalten bleiben, Böden ihre ökologischen Funktionen erfüllen können, Bäume langfristig erhalten werden und Wien auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet ist. Somit sind sie ein wesentliches Instrument zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und zur Sicherung einer lebenswerten, klimafitten Stadt. Im Rahmen ihres Mitwirkungsrechts in Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren setzt sich die Wiener Umweltanwaltschaft regelmäßig dafür ein, diese Aspekte berücksichtigen.

Weitere Informationen über die Rolle der WUA in der Stadtplanung

© Fotos: Paul Menu

 

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION