Die Österreichischen Umweltanwaltschaften begrüßen grundsätzlich die Erlassung eines Bundesgesetzes zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft, sehen jedoch auch noch Verbesserungspotenzial. Dieses Verbesserungspotential liegt vor allem in der Schaffung von Verbindlichkeiten und in einer schnelleren Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Stellungnahme zum Entwurf Klimagesetz des Bundes (KliG) vom 30.Oktober 2026
