Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Es freut uns sehr, dass der Tätigkeitsbericht 2024 der Wiener Umweltanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Zum Tätigkeitsbericht 2024

Umwelttipp der Woche

Das Gute liegt so nah - Das Blumenkisterl am Balkon
Das Fensterkisterl bietet auf kleinstem Raum die Möglichkeit, Wachsen und Vergehen im Laufe der Jahreszeiten zu erleben. Besonders Kinder haben hier auch in der Stadt die Chance, Pflanzen und Tiere aus nächster Nähe zu beobachten. Und frische Kräuter aus eigener Ernte sind immer eine willkommene Bereicherung für die Küche!

Im Februar 2010 hat das Bundeskanzleramt einen Novellenentwurf zum B-VG zur Begutachtung ausgesendet. Der Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. Danach soll es für jedes Bundesland ein Verwaltungsgericht erster Instanz und für den Bund zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz geben. Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfreien Organe sollen ebenfalls auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

Für den Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung hätte die Novelle die Konsequenz, dass der Umweltsenat aufgelöst und stattdessen 9 Landesverwaltungsgerichte zuständig wären. Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass im B-VG ermöglicht wird, eine einheitliche Rechtsmittelinstanz für alle UVP-Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu schaffen.

Mehr Informationen:

Stellungnahme der Umweltanwält/innen (93-KB-PDF)

 

 

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