In der Sitzung am 8. Oktober 2014 hat die scheidende Kommission beschlossen, dass Großbritannien für Strom aus dem Kernkraftwerk Hinkley Point den doppelten Marktpreis garantieren darf, inflationsgesichert und das für die nächsten 35 Jahre. Bezahlen wird der britische Steuerzahler und Stromkunde. Die so aufgebrachten Milliarden gehen an das französische Staatsunternehmen EdF (Electricité de France) und chinesische Investoren.

„Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen." So lautet der erste Absatz des Artikels 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Bis zum heutigen Tag war er einer der zentralen Grundsatze für das wirtschaftliche Leben in der Europäischen Union. Sogar einen eigenen Kommissar, jenen für Wettbewerb gibt es, der über die Einhaltung wachen soll. Im Fall von Hinkley Point C in Großbritannien hat die Europäische Kommission mehrheitlich entschieden, dass diese Regelung für das geplante Atomkraftwerk keine Relevanz hat.

Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt in dem eingetretenen Fall die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Und egal wie man nun zur Kernenergie im Speziellen steht, man kann diese Klage nur unterstützen. Mit dieser Entscheidung, die staatliche Förderung einer Technologie, die seit 60 Jahren am Markt ist, über lange Zeit weit über dem Marktniveau zu fördern, hat die scheidende Kommission das europäische Wettbewerbsrecht abgeschafft. Mit Verweis auf Hinkley Point C kann es in Zukunft keine Einschränkung von staatlichen Förderungen in Europa geben. Oder aber darf man ab nun völlig willkürliche und nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Kommission erwarten. Eine rechtstaatliche Ordnung sieht anders aus. Wie auch immer sich die Angelegenheit noch entwickeln wird (die Analyse der zu veröffentlichenden Dokumente der Kommission steht noch aus), das Vertrauen in der Europäischen Institution ist nachhaltig beschädigt worden.

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