Atomausstieg
Ein besonderer Schwerpunkt des Treffens war die Stilllegung von KKW und der Umgang mit den Abfällen. In Deutschland existiert kein eigenes Regelwerk für die Stilllegung von KKW. Es sind für den Übergang von der Betriebs- zur Stilllegungsphase die allgemeinen Regeln des Atomgesetzes anzuwenden. Es existiert ein Leitfaden für die Stilllegung. Von den acht im Jahr 2011 abgeschalteten Reaktoren haben alle, außer das KKW Krümel, einen Stilllegungsantrag gestellt. Letzteres KKW hat dies vermutlich auf Grund der laufenden Klagen gegen die Stilllegung vor deutschen Gerichten, aber auch wegen eines Schiedsgerichtsverfahren (Energie Charta) nicht gestellt. Die Stilllegung der verbleibenden KKW soll nach Plan und nach Aufbrauchen der Reststrommengen, spätestens aber zu den jeweils festgelegten Stilllegungszeitpunkten, erfolgen. Das letzte deutsche KKW wird nach diesem Regime 2022 vom Netz gehen.
Stresstests und Sicherheitsanforderungen
Zurzeit ist in Deutschland eine Revision des Regelwerks „Sicherheitsanforderungen an KKW“ in Arbeit. Im Zuge der aktuellen Anpassungen sollen die WENRA-Reference-Levels eingefügt und speziell auf die post-Fukushima-Erkenntnisse eingegangen werden. Die Anwendbarkeit des Regelwerks erstreckt sich sowohl auf die Änderung von Anlagen als auch auf den Aufsichtsbereich. Dabei sind vor allem Änderungen im Bereich der Abläufe und Ablaufanweisungen neben baulich/technischen Maßnahmen für die bestehenden Anlagen zu erwarten.
Im Zuge des Treffens wurde auch die bevorstehende Revision der Richtlinie 2009/71/EURATOM (Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen) besprochen. Problematisch werden von nationalstaatlicher Ebene die Bestrebungen der Kommission nach mehr Kompetenz bei Überprüfung, Vorschlägen und Berichtspflichten, bei gleichzeitiger Belassung der Verantwortung bei den nationalen Aufsichtsbehörden, gesehen. Die notwendige Unabhängigkeit, welche für die nationalen Behörden eine grundlegende Voraussetzung ist, wird auf europäischer Ebene nur unzureichend - praktisch nicht - gewährleistet. Eine klare Trennung der Funktion der Kommission als Interessenvertretung für die Verbreitung der Kernenergie, von der gleichzeitigen Aufgabe über die Sicherheit auf europäische Ebene zu achten, wäre eine Minimalforderung für die Zukunft.
Die Stresstests haben ergeben, dass die Datenlagen für die betrachteten Gefahren Hochwasser und Erdbeben relativ gut sind im Vergleich zu den Daten für Wetter induzierte Ereignisse. Als Resultat der Stresstests ist auch die formale Einführung von SAMGs (Severe accident management guidelines) geplant. Speziell im Bereich der Erdbebenbeurteilung haben die Stresstests auf europäischer Ebene die Notwendigkeit einer einheitlichen Erhebungsbasis gezeigt.
Im Bereich der nicht ionisierenden Strahlung (26.BlmSchV) ist ein Novellierungsbedarf durch die Empfehlungen der ICNIRP und der EU gegeben. Die Bestimmungen betreffen den Frequenzbereich von 0-300GHz. Dabei ist vor allem das Überspannungsverbot bei neuen niederfrequenten Leitungen zu erwähnen.
Endlager
Die Einlagerung von neuen Abfällen in den vormals geplanten Endlagerstandort Gorleben soll jedenfalls unterbleiben. Der Beschluss des Standortauswahlgesetzes wird bis Mitte 2013 erwartet. Die Standortsuche soll dabei völlig ergebnisoffen (Lagertyp, Standort, …) begonnen werden.
Das bestehende Lager Asse 2 soll so schnell wie möglich geleert werden. Dazu ist die Errichtung eines neuen Schachtes notwendig, um die bereits unter Tag befindlichen Abfälle rückholen zu können. Die geologische und radiologische Erkundung der Lage ist im Gange. Die durchschnittlichen Lösungsmitteleinträge in Asse sind zurzeit stabil aber lokal variabel.
KKW Mühlheim-Kärlich
Der Bau des KKW Mühlheim-Kärlich wurde im Jahr 1975 begonnen. In den Jahren 1987 bis 1988 war die Anlage 13 Monate im Leistungsbetrieb bevor das Abfahren des KKW gerichtlich verfügt wurde. Dem Beschluss der Aufhebung der ersten Teilgenehmigung folgten weitere elf Jahre Gerichtsverfahren. Im Zuge der Verhandlungen zum Atomausstieg im Jahr 2000 werden dem Betreiber 107 TWh übertragbare Reststrommengen für das KKW zugestanden. Damit endete der jahrelange Rechtsstreit und das KKW wurde endgültig stillgelegt. Im Jahr 2002 wurden die letzten Brennelemente aus der Anlage abtransportiert. 2004 begann der Rückbau der Anlage. Der Rückbau der Anlage stellt eine enorme planerische Herausforderung dar. Da sich das KKW, wenn auch nur für wenige Monate, in Betrieb befunden hat, ist der Primärkreislauf radioaktiv kontaminiert und auch Kontaminationen im Containment können nicht ausgeschlossen werden. Weiters muss im Zuge des Abbaus darauf Bedacht genommen werden, dass für den Abbau relevante Systeme (Wasserversorgung, Lüftung, Energieversorgung, etc.) funktionstüchtig erhalten werden oder entsprechender Ersatz geschaffen wird. Letztlich sind alle Aktivitäten darauf ausgerichtet die Menge des radioaktiven Abfalls so gering wie möglich zu halten. Es fallen etwa 500.000 Tonnen Material an (300.000 Tonnen davon radioaktiv). Nach Reinigung und Trennung sollen etwa 3000 Tonnen radioaktiver Abfall durch den Abbau verbleiben.
