Ein wichtiger Punkt war die Präsentation der zukünftigen Energiepläne für die Schweiz. Die Schweiz hat in der Folge des Unfalles in Fukushima Pläne für den Neubau von bis zu drei Leistungsreaktoren zurückgestellt. Die Ansuchen um Rahmenbewilligung für neue Kraftwerke sind zurzeit auf Grund der Rechtslage nur sistiert. Es ist jedoch bei der zu erwartenden Gesetzesänderung im Energiebereich zu rechnen, dass die Errichtung von neuen Kernkraftwerken in der Schweiz untersagt wird. Die Energiestrategie der Schweiz in Folge des Atomausstiegs orientiert sich vor allem am Ziel der Energieeinsparung und Energieeffizienz. Die Erhöhung der Potenziale erneuerbarer Energiequellen sowie der Ausbau von Speichermöglichkeiten für diese Energiequellen sind wesentliche Aspekte. Der Schweiz ist die Notwendigkeit der Vernetzung der Europäischen erneuerbaren Energiepotenziale bewusst und sie setzt daher nicht auf eine Autarkie der Schweiz in diesem Bereich, sondern auf eine bestmögliche Nutzung und Bereitstellung der eigenen Ressourcen.

Restlaufzeiten der bestehenden KKW

Im Gegensatz zum Vorgehen Deutschlands hat die Schweiz sich noch auf keine Linie zum Betriebsende der bestehenden fünf Leistungsreaktoren an den vier KKW-Standorten (Beznau 1 + 2, Gösgen, Leibstadt, Mühleberg) in der Schweiz geeinigt. Nach geltender Gesetzeslage dürfen die bestehenden Anlagen somit so lange betrieben werden, wie die Auflagen der Aufsichtsbehörde erfüllt werden können. Von manchen wird nun eine (rechtlich problematische) Betriebszeitbegrenzung nach dem Vorbild Deutschlands gefordert. Aber auch eine Variante mit Langzeitsicherheitskonzept wird aktuell diskutiert. Eine solche wäre zwischen KKW-Betreiber und Aufsichtsbehörde zu vereinbaren. Dafür würde ab einem bestimmten Alter des KKWs eine Vereinbarung getroffen werden. In dieser wäre ein Zeitplan mit Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit festgelegt. Der Zeitplan würde einen längeren Zeitraum umfassen. Die Verbesserungsmaßnahmen wären verpflichtend umzusetzen. Diese Variante wäre ein Kompromiss zwischen der derzeit geltenden Regel und dem, von manchem geforderten, Betriebsende mit fixem Datum. Mit Ausnahme des KKW Leibstadt (Betriebsbeginn 1984) sind alle Schweizer Leistungsreaktoren deutlich über 30 Jahre in Betrieb. 

Haftung, Stresstest, Endlager

Die Schweiz  ist in Bezug auf die Atomhaftpflicht Mitglied des Pariser Übereinkommens. Der entsprechende Passus des Kernenergiehaftpflichtgesetzes wurde zwar vom Parlament beschlossen, das Pariser Übereinkommen ist aber auf Grund einer zu geringen Anzahl an Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, noch nicht in Kraft getreten. In der Schweiz ist dann eine Haftung bis 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. Private Versicherer sind aber auf Grund des Risikos nicht bereit mehr als eine Milliarde Franken zu versichern. Der verbleibende Rest muss vom Staat versichert werden. Die Prämien dafür sind noch zu verhandeln.

Die Schweiz hat an den sogenannten europäischen Stresstests teilgenommen und einen Aktionsplan nach Fukushima ausgearbeitet. Dieser Aktionsplan, in dem die Teilnahme an den Stresstests ein Punkt ist, ist auf der Homepage des ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat)  nachzulesen.

Das Projekt „geologisches Tiefenlager der Schweiz“ wird mit geringfügiger Verzögerung weiter abgearbeitet. Der Plan soll bis 2022 zur Benennung je eines Standortes für hoch aktive und mittel bis schwach aktive radioaktive Abfälle in der Schweiz führen. Die erste Etappe wurde Ende 2011 abgeschlossen. Die zweite Etappe, deren Ende die Benennung von zwei Standorten pro Abfallkategorie stehen soll, läuft aktuell und soll bis 2016 abgeschlossen werden. Bis Ende 2013 soll in allen sechs potenziellen Standortgebieten zumindest je ein geeigneter Oberflächenstandort (Standort für die an der Oberfläche befindlichen Teile des Endlagers) benannt werden. In der dritten Etappe erfolgt die Auswahl des/der endgültigen Endlagerstandorte sowie die Abstimmung in Bundesrat, Parlament und durch das Volk.

Zur Verbesserung der Kommunikation nach außen, hat die Schweizer Aufsichtsbehörde ENSI das Technische Forum Kernkraftwerke für Fragen aus der Öffentlichkeit gegründet. Das Forum steht grundsätzlich auch Bürger/innen aus dem benachbarten Ausland offen.

Das Treffen mit den Schweizer Kollegen verlief in gewohnt guter und konstruktiver Atmosphäre. Die Entscheidung der Schweiz nach Fukushima aus der Kernenergie auszusteigen bringt eine Annäherung mit der österreichischen Seite, was die Ziele und Probleme in einer zukünftigen Energieversorgung betrifft. Abseits der Agende und nuklearen Themen wurden daher auch die Schweizer Pläne zur zukünftigen Energieversorgung diskutiert.

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