Viele Betreiber alter Atomkraftwerke wollen aus wirtschaftlichen Interessen den Betrieb über die geplante Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren hinaus fortsetzen. Für NGOs und interessierte Bürger/innen hat das Österreichische Ökologieinstitut mit Unterstützung der Wiener Umweltanwaltschaft erste Informationsmaterialien zur Lebensdauerverlängerung von Atomkraftwerken in Englischer Sprache erstellt. Es werden unter anderem die Kosten einer Lebensdauerverlängerung mit den Kosten des Neubaues eines Atomkraftwerkes verglichen. Ein weiterer Teil beschäftigt sich mit den Risken, wie zum Beispiel technische Mängel, Klimawandel und Terrorismus. Aufgezeigt werden auch die rechtlichen und politischen Möglichkeiten für Bürger/innen und NGOs (Non Government Organisation) sich an Verfahren oder Meinungsbildungsprozessen auf Europäischer Ebene zu beteiligen.
Die WUA hat im Speziellen die rechtlichen Möglichkeiten bei Verletzungen von Europarecht behandelt.
Auszug aus der Studie:
Eine Gemeinschaftsrechtsverletzung kann einerseits von der Kommission selbst und andererseits durch eine Beschwerde von Einzelpersonen oder juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts auf nationaler Ebene wahrgenommen werden. Die Kommission hat zu diesem Zweck ein eigenes Beschwerdeformular veröffentlicht. Die Beschwerde muss jedenfalls schriftlich eingebracht werden, weiters muss ein konkreter Verstoß durch einen Mitgliedsstaat glaubhaft gemacht werden. Es wird empfohlen, vor Befassung der Kommission die innerstaatlich bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten wahrzunehmen.
Studie zur Lebensdauerverlängerung für Atomkraftwerke - Plant Lifetime Extension (PLEX)
