Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes oder der Magistratsabteilung 22.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens 22. Dezember 2008 an das Amt der Wiener Landesregierung, MA 22 – Wiener Umweltschutzabteilung, Dresdner Straße 45, 1200 Wien, zu richten. Die Stellungnahme werden an die finnische Behörde weiter geleitet.

In ihrer Eigenschaft als Atomschutzbeauftragte des Landes Wien stellt die Wiener Umweltanwaltschaft allen Interessierten eine Musterstellungnahme (46-KB-PDF) zur Verfügung.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION