Die Wiener Landesregierung hat wegen der ihrer Ansicht nach vorliegenden Verfahrensfehler einstimmig beschlossen eine Beschwerde an die Europäische Kommission zu richten und gleichzeitig um die Übermittlung aller der Kommission vorliegenden Unterlagen zur Notifikation nach Artikel 41 Euratom-Vertrag ersucht. Die WUA als Atomschutzbeauftragte Wiens hat dabei die entsprechenden fachlichen Grundlagen zur Verfügung gestellt. 

Ein Rückblick

Keine 150 Kilometer von Wien sollen zwei Reaktoren des Typs WWER 440/213 fertig gestellt werden. Das Anlagendesign stammt aus den 1970-er Jahren und entspricht keinesfalls mehr dem Stand der Technik. Eine entsprechende Anpassung ist nach Expertenmeinung nicht möglich. Auf Grund der Nähe zu Wien und des technischen Sonderfalls der Fertigstellung eines mehr als 20 Jahre alten KKW-Rohbaus ist die Beteiligung Wiens am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren entsprechend groß. Über 204.000 Wiener/innen haben die Möglichkeit genutzt ihre Bedenken gegen den Ausbau des KKW Mochovce mit einer schriftlichen Beschwerde zu äußern. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Vorhaben in Wien haben nochmals etwa 200 Personen die Möglichkeit genutzt, persönliche Fragen an die Slowakische Behörde und die Projektwerberin zu richten.

Wie geht es weiter 

Die Kommission ist nun verpflichtet, sich mit der Beschwerde des Landes Wiens auseinander zu setzen und entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Wenn - wie die Stadt Wien überzeugt ist - das Verfahren tatsächlich einen oder mehrere Rechtsmängel aufweist, wird es notwendig sein diese zu korrigieren. Damit wäre das Projekt zumindest auf absehbare Zeit verzögert. Unabhängig davon nimmt die WUA als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien an den technischen Konsultationen teil, um die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in das laufende Verfahren einzubringen.

Mehr Informationen:

Detailinformationen zum KKW Mochovce der WUA
Stellungnahme der WUA zur UVP KKW Mochovce 3 und 4 (62-KB-PDF)

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION