Der Schritt der Kommission ist zwar grundsätzlich rechtlich durch die bestehenden EURATOM-Verordnungen gedeckt, aber dennoch befremdlich. Die Lebensmittelimporte aus Japan sind von ihrer Menge her völlig unbedeutend für die sichere Versorgung der europäischen Bevölkerung. Es hat den Anschein, als würden hier unklare Interessen - unter zu Hilfenahme von Verordnungen mit eigentlich gänzlich anderer Intention - über den optimalen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gestellt.
Die nun geltenden Grenzwerte für bestimmte radioaktive Isotope in importierten japanischen Lebensmitteln sind zwar nicht gesundheitsgefährdend, stellen aber dennoch eine Verschlechterung gegenüber den bisher geltenden Grenzwerten dar. Letztlich müssen die Konsument/innen entscheiden, ob sie sich dieser potenziell höheren Belastung aussetzen wollen oder auf japanische Lebensmittel verzichten.
