Glossar zum Thema

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Begriff Definition
Umweltausschüsse der Bezirksvertretungen
Die Umweltausschüsse werden von den Bezirksvertretungen gewählt. Den Umweltausschüssen obliegen die Mitwirkung bei der Errichtung und Auflassung von Parkanlagen, bei der Erstellung von Plänen für die Straßenreinigung und Müllabfuhr, und bei der Entscheidung über den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen. Sie erstellen Konzepte betreffend die Erhaltung und Ausgestaltung der städtischen Grünräume und unterbreiten Vorschläge zur Verbesserung der Umweltbedingungen sowie für die Standorte der Ersatzpflanzungen nach dem Wiener Baumschutzgesetz auf öffentlichem Gut.
Umweltverträglichkeitsgutachten
Im ordentlichen UVP-Verfahren hat die Behörde Sachverständige der betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens zu betrauen. Das Umweltverträglichkeitsgutachten dient einerseits dem umfassenden Prüfauftrag der Umweltverträglichkeitsprüfung, andererseits der Bereitstellung der fachlichen Grundlagen für die Erteilung der Genehmigung im konzentrierten Verfahren . Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung vorgelegten oder sonst vorliegende Gutachten sind bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens zu berücksichtigen. Der Untersuchungsgegenstand geht dabei über die Angaben der Umweltverträglichkeitserklärung hinaus.

Im Rahmen des vereinfachten UVP-Verfahrens entfällt die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die Behörde hat stattdessen auf der Basis der Umweltverträglichkeitserklärung, der sonst vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen, eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen vorzunehmen.

UVE
Umweltverträglichkeitserklärung
Jedem Antrag auf Genehmigung eines UVP -pflichtigen Vorhabens ist zwingend eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) anzuschließen. Die UVE hat Angaben über das Vorhaben, Standort, Art und Umfang, allenfalls geprüfte alternative Lösungsmöglichkeiten, die vom Vorhaben möglicherweise beeinträchtigte Umwelt, die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zu ihrer Hintanhaltung zu enthalten.
UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung
Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen umweltrelevanter Vorhaben auf fachlicher Grundlage festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Eine integrative Prüfung soll Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltbelangen berücksichtigen. Durch die Einbindung der Öffentlichkeit soll die UVP Grundlage für einen rationalen Diskurs über Umweltauswirkungen von Projekten sein und Konflikte um die Vorhabensrealisierung entschärfen. Rechtsgrundlagen:

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION