§ 7 NschG

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Begriff Definition
§ 7 NschG
Geschützte Biotope
Die Landesregierung hat jene in Wien vorkommenden Biotoptypen, die im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angeführt sind, sowie jene Biotoptypen, die in Wien vom Verschwinden bedroht sind oder in Folge ihres Rückganges oder auf Grund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens in Wien ein geringes Verbreitungsgebiet haben, durch Verordnung zu bezeichnen. Die Naturschutzbehörde kann diese Biotope, insbesondere wenn sie wegen ihrer Repräsentativität, Flächenausdehnung oder ihres Erhaltungszustandes schützenswert sind, zu geschützten Biotopen erklären.

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