Vereinfachtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

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Begriff Definition
Vereinfachtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
Auch das vereinfachte UVP-Verfahren ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren . Es weist aber folgende wesentliche Abweichungen auf: An die Stelle des Umweltverträglichkeitsgutachtens tritt eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen. Bürgerinitiativen haben keine Partei- sondern lediglich Beteiligtenstellung. Die Regelungen der verpflichtenden Nachkontrolle kommen nicht zur Anwendung. Die behördliche Entscheidungsfrist beträgt statt neun nur sechs Monate ab Antragstellung.

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