Konzentriertes Genehmigungsverfahren

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Begriff Definition
Konzentriertes Genehmigungsverfahren
Ein konzentriertes Genehmigungsverfahren schließt alle sonst nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen mit ein. Konzentrierte Genehmigungsverfahren sind im Bundesabfallwirtschaftgesetz und im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgesehen.

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