Glossar zum Thema

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Begriff Definition
Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel
Sww
Schutzgebiet gemäß Bauordnung für Wien. Der Wald- und Wiesengürtel ist bestimmt für die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen zur Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Bewohner der Stadt und zu deren Erholung in freier Natur. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung solcher Grünflächen ist zulässig. Es dürfen nur Bauten kleineren Umfanges errichtet werden, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Bienenhütten, Werkzeughütten und ähnliches), ferner die für die in freier Natur Erholung suchende Bevölkerung oder für die widmungsgemäße Nutzung und Pflege notwendigen Bauten auf jenen Grundflächen, die für solche Zwecke im Bebauungsplan vorgesehen sind. Alle diese Bauten dürfen keine Wohnräume enthalten, mit Ausnahme von Wohnräumen in Bauten für die forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege, die nach dem Bebauungsplan zulässig sind.
Sondergebiete
SO
Ausstellungsgelände, Grundflächen für Klär- und Rückstauanlagen, Wasserbehälter, Freistreifen, Zeltplätze, Lagerplätze und Ländeflächen
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
Sondernutzungsgebiete
SN
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
Spk
Parkschutzgebiete
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
Struktureinheit
StrE
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
Strukturgebiet
StrG
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
Strukturpläne
Str 
laut § 5 (4) vor der Bauordnung November 1976
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
SwwL
Schutzgebiet Wald und Wiesengürtel/landwirtschaftliche Nutzung
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION