Die Wiener Umweltanwaltschaft erhält die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne für das gesamte Stadtgebiet. Die WUA hat in Flächenwidmungsverfahren keine Parteienstellung, sondern nur eine Beteiligtenstellung. Die Pläne werden von der WUA unter zwei Aspekten geprüft und dazu Stellung genommen:

  1. Erst wird beurteilt, ob eine SUP (Strategische Umweltprüfung) für ein bestimmtes Plangebiet durchzuführen ist. Eine SUP ist erforderlich, wenn eine wesentliche Abweichung der bisher gültigen Rechtslage vorliegt bzw. in dem Plangebiet ein UVP-pflichtiges Projekt vorgesehen oder ein Natura 2000-Gebiet betroffen ist.
  2. In einem zweiten Schritt beurteilt die Wiener Umweltanwaltschaft die geplanten Widmungsänderungen im Hinblick auf Auswirkungen im Bereich:
  • Vernetzung von übergeordneten Grünräumen
  • der Frei- und Grünflächen im dichtbebauten Stadtgebiet
  • der Innenhöfe von Baublöcken
  • der landwirtschaftlichen Gebiete der Stadt
  • der Erholungsflächen (Sww, Spk, Epk, ...)
  • der Erschließung ( Fußgänger- und Radverkehr, Anschluss an den Öffentlichen Verkehr, Stellplätze in Innenhöfen, motorisierter Individualverkehr etc.)
  • Hinsichtlich der Festsetzung von Fassadenbegrünungen an Straßenfronten und Dachbegrünungen

Wenn das Flächenwidmungsverfahren zur Öffentlichen Auflage gelangt – dem letzten Verfahrensschritt vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat – können sowohl die WUA als auch betroffene Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme zu den Planentwürfen abgeben. 

Auskunftssystem der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION