Schutzgebiete
Welche Schutzgebiete es in Wien gibt und wie sie geschützt werden, finden Sie hier
Eine Liste der Schutzgebiete in Wien gibt es als RTF-Dokument hier.
Der Nationalpark
Der Nationalpark Donauauen wurde 1996 durch Gesetz festgelegt. Die Nationalparkverwaltung nimmt vor allem den Bildungsauftrag war. Hier gibt es eine Karte vom Nationalpark Donauauen.
Das Europaschutzgebiet
wird durch Verordnung festgelegt.
Das Naturschutzgebiet
wird durch Verordnung festgelegt, z.B. Lobau seit 1978, Lainzer Tiergarten seit 1941 (Verordnung zum Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten).
Das Landschaftsschutzgebiet
wird durch Verordnung festgelegt, z.B. Teile des Wald- und Wiesengürtels, der Prater (Verordnung zum Naturschutzgebiet Prater), Gebiete in Döbling, Liesing und Hietzing.
Eine Wiener Spezialität sind sogenannte "ex lege Landschaftsschutzgebiete. Diese sind im §24(4) des Wiener Naturschutzgesetzes festgelegt: Demnach sind Grundflächen, die am 1985 nach der Bauordnung als Parkschutzgebiet oder Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel gewidmet waren, automatisch (ex lege) Landschaftsschutzgebiete. Diese Bestimmung gilt nicht für Grundflächen im 1., 3., 4., 5. und 9. Bezirk. Mehr dazu hier.
Der geschützte Landschaftsteil
wird durch Verordnung festgelegt, z.B. Blaues Wasser, Mauerbach, Wienerberg (Verordnung zum geschützten Landschaftsteil Wienerberg).
Das geschützte Biotop
wird durch Bescheid geschützt, gemäß § 7 Abs. 2 und 3 des Wiener Naturschutzgesetzes und laut Verordnung z.B. ein Trockenrasen in der Nähe des Herrenholzes im 22. Bezirk und eine Halbtrockenbrache samt Waldsaumbereich südlich des Neuberggipfels im 19. Bezirk.
Für Vorhaben, die ein geschütztes Biotop gefährden oder beeinträchtigen könnten, ist eine Bewilligung erforderlich.
Die ökologische Entwicklungsfläche
wird durch Bescheid festgelegt, z.B. Flächen am Erdberger Kellerberg, am Stefan-Zweig-Platz in der Fontanastraße und auf der Franz-Glaser-Höhe.



