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Echter Seidelbast
 

Geschützte Arten

Geschützte Tier- und Pflanzenarten werden durch Verordnung festgelegt.

Von geschützten Pflanzen dürfen nur die oberirdischen Teile in einer Menge gepflückt werden, deren Stängel vom Daumen und Zeigefinger einer Hand vollständig umfasst werden können. Für den unterirdischen Teil der geschützten Pflanzen gelten dieselben Verbote wie für streng geschützte Pflanzen. Für geschützte Tiere gelten während der Paarungs- und Brutzeit dieselben Verbote wie für streng geschützten Tiere. In der Wiener Naturschutzverordnung erfahren Sie, ob eine Tier- oder Pflanzenart geschützt ist. Von diesen Verboten sind ausgenommen:

  • Pflanzen oder Pflanzenteile, die in Gärten oder Kulturen gezogen wurden,
  • Tiere, die in Gefangenschaft gezüchtet wurden, deren Teile und Entwicklungsformen und
  • die notwendige Pflege verletzter Tiere bis zu ihrer Wiederherstellung.

Trotz Verbot können von der Umweltschutzabteilung Ausnahmen bewilligt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Artenschutz-Ausnahmebewilligung.

Weiterführende Informationen

Naturschutz

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