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Baulücken

Unter Baulücken verstehen wir Flächen im dicht verbauten Gebiet, bei denen mit einer Verbauung gerechnet werden muss. Bis dahin könnten sie zum Spielen genützt werden, wären da nicht Haftungsprobleme: "Gefahren sind entweder auszuschalten oder das Betreten zu verunmöglichen. Im Schadensfall haftet der Grundbesitzer." Die Stadt Wien hat die Möglichkeit, fremden Grundbesitz für einige Zeit zu übernehmen und wie eigenen Grund zu versichern, wenn eine grundverwaltende Dienststelle, wie das Stadtgartenamt oder das Sportamt die technische Betreuung übernimmt. Eine gute Lösung für viele Flächen. So wurde auf Baulücken im 17. Bezirk drei Jahre lang Basketball und Streetsoccer (Geblergasse Nr. 100) und eine Saison lang Beachvolleyball (Parhammerplatz) gespielt. Gstett’n mit Müllablagerungen oder Bauruinen müssen jedoch erst geräumt werden, um sie "verkehrssicher" zu machen und für die Allgemeinheit zu öffnen. Die Projektkoordination der Stadt Wien für Mehrfachnutzung prüft die Möglichkeiten, Baulücken bis zur Verbauung zum Spielen zu öffnen.

 

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