Die Wiener Umweltanwaltschaft ist bei allen Vorhaben des Bundes, des Landes oder der Gemeinde Wien im Bereich des Umweltrechts eingebunden. Im Rahmen von externen Begutachtungsverfahren der Bundesministerien gibt die WUA Stellungnahmen zu den verschiedensten vorgelegten Ministerialentwürfen ab. Die WUA hat auch Parteistellung und Rechtsmittellegitimation in Verfahren nach verschiedenen Bundes- oder Landesgesetzen, wie beispielsweise
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dem Wiener Naturschutzgesetz oder
Das Aufgabengebiet umfasst auch die Teilnahme an Verhandlungen und Abgabe von Stellungnahmen bei sonstigen umweltrelevanten Verfahren, wie zum Beispiel dem Wiener Baumschutzgesetz, und die Inanspruchnahme von Anhörungsrechten, zum Beispiel nach dem Wiener Nationalparkgesetz. Im Rahmen der Ausarbeitung von Empfehlungen an politisch verantwortliche Organe im Bereich des Bundes oder des Landes Wien nimmt die WUA zur Verfolgung ihrer Ziele an verschiedenen Arbeitsgruppen teil. Einen weiteren wichtigen operativen Bereich stellt die juristische Beratung von Bürgerinnen und Bürgern im Bezug auf umweltrelevante Sachverhalte dar.