Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Saisonales Obst und Gemüse genießen
Will man beim Einkauf von Obst und Gemüse was für die Umwelt tun, sollte man darauf achten, woher die Produkte kommen. Leichtverderbliches wie Erdbeeren, Himbeeren oder Spargel außerhalb der Saison wird oft aus Israel, Peru usw. eingeflogen. Da ist es doch sinnvoller, noch ein paar Wochen zu warten und dann frisch und ohne (vielleicht verbotene) Pestizide das BESTE aus Österreich zu genießen.

Bürger/innenbeteiligung stellt hohe Anforderungen an alle Teilnehmer/innen, bringt aber Qualität und Identifikation in Projekten und Planungsprozessen

Die Partizipation von Bürger/innen bei Projekten und Plänen, die ihr Lebensumfeld und ihre Lebensqualität wesentlich beeinflussen, ist heute selbstverständlicher Bestandteil unseres Rechts- und Demokratieverständnisses.

Interessen können umso leichter einfließen, umso schärfer sie umgrenzt sind, umso kleiner die betroffene Gruppe ist und umso früher der Interessensausgleich stattfindet! Die Beteiligungsverfahren, in denen die WUA aktiv ist, sind aber höchst komplex - mit einer Vielzahl von Interessen und Betroffenen, wie die Mediation Flughafen Wien. Mit steigender Größe wird es zunehmend schwerer einen Konsens zu erreichen und vor allem die Verbindlichkeit von Vereinbarungen zu halten. In vielen Fällen ist moderierte Konsultation ein Weg der Bürger/inneninteressen gezielt einfließen lässt.

Der rechtliche Rahmen für die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei Projekten und Plänen wurde in Österreich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Durch die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie haben die Bürgerinnen und Bürger erstmals ein durchsetzbares Recht auf Umweltinformation. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Bürgerinitiativen (mit Einschränkung) haben im UVP-Verfahren Parteistellung.

Die WUA sieht Bürger/innen als Expert/innen in ihrem eigenen Lebensumfeld, die andere Aspekte als die Umweltanwaltschaft einbringen. Unsere Institution muss die eigentlichen und objektiven Umweltwirkungen für die Wiener/innen und für die Umweltqualität über Wien hinaus betrachten und wird durch lokale Interessen und NGOs wesentlich unterstützt und ergänzt. Insofern ist es absolut richtig, dass Bürgerinitiativen, NGOs als qualifizierte Öffentlichkeit und Umweltanwält/innen Parteistellung nach dem UVP-Gesetz haben und in Mediationsverfahren und strategischen Umweltprüfungen mit ergänzenden Aufgaben tätig sind.

Aarhus-Konvention

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