Die Ukraine plant die seit über 30 Jahre alte Baustelle der Reaktoren 3 & 4 in Khmelnitsky wieder zu aktivieren und die beiden Blöcke 3 & 4 fertig zu stellen. Im Rahmen der Espoo-Konvention ist die Ukraine dabei verpflichtet alle potenziell betroffenen Staaten in die UVP einzubinden. Österreich nimmt an dem wiederaufgenommen UVP-Verfahren zu diesem Projekt teil. Im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens hat am 13. Juni 2019 eine öffentliche Erörterung in Wien, unter Leitung der WUA, stattgefunden. Im Vorfeld der öffentlichen Erörterung hat sich die Ukrainische Delegation mit Vertretern und Fachexperten der Republik und der Länder getroffen um detailliert die Bedenken der österreichischen Seite zu besprechen.

Sicher ist, dass die Fortführung und Vertiefung dieses Konsultationsprozesses unbedingt notwendig wird, sollte sich die Ukraine tatsächlich für eine Fertigstellung der Blöcke 3 & 4 in Khmelnitsky entscheiden.

Bürger/innen stellen kritische Fragen

Bei der öffentlichen Anhörung nutzten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit kritische Fragen an die Projektwerber stellen zu können. Im gut besuchten Sitzungsaal des Amtshauses Leopoldstadt wurden auf fachlich hohem Niveau die Sicherheitsbedenken und Mängel des Verfahrens in konstruktiver Atmosphäre diskutiert. Auch die drückende Hitze konnte die anwesenden, engagierten Atomkraftgegner/innen nicht davon abhalten bis in die späten Abendstunden Antworten auf ihre Fragen und Kritikpunkte einzufordern.

Alle Fragen und Einwendungen der Anhörung sind genauso wie die schriftlichen Einwendungen im Verfahren von der Behörde zu berücksichtigen.

Stellungnahme der WUA zum UVP-Verfahren KKW Khmelnitsky 3 & 4 (Ukraine)

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