Dicht besucht war das aktuelle Nuklearsymposium der Wiener Umweltanwaltschaft am 15. September 2017. Das Thema „Welche zusätzlichen Risiken entstehen durch den Betrieb alternder Atomkraftwerke“ war in Kooperation mit dem Institut für Sicherheits- und Risikoforschung der Universität für Bodenkultur fachlich exzellent und spannend aufbereitet. Die Anlagen in Europa haben ein Durchschnittsalter von über 30 Jahren. In einzelnen Ländern - wie der Schweiz - liegt die Laufzeit der Kraftwerke bereits über 40 Jahre. Wie ist mit Sicherheitsbedenken und Risiken nun umzugehen und was passiert tatsächlich?

Viele europäische Staaten sind dabei, die Laufzeit ihrer Kernkraftwerke sogar über die ursprünglich geplante Betriebsdauer hinaus zu verlängern. Die sogenannten Reaktoren der 2. Generation gehen in ihrer Bauweise und zu großem Teil in der tatsächlichen Errichtung auf die 1970-er Jahre zurück und die Vorträge haben klar gestellt, dass eben bestimmte Anlagenteile nicht auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können. Was bedeutet diese Alterungsprozesse für aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken?

In den Vorträgen ging es neben diesen Fragestellungen um die  Nachrüstbarkeit bestehender Anlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Konkreten wurden belgische KKW und die Frage der ausreichenden Aufsicht in Zusammenhang mit schwerwiegenden Alterungsphänomenen in Vorträgen dargestellt und diskutiert.

Ein Vertreter des CNFE-Mitglieds Bergen op Zoom berichtete über den Umgang der Stadt mit dem nur 20 Kilometer entfernten KKW Doel und die mangelnden Auskünfte zuständiger Behörden gegenüber der Kommune. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge und am Ende der Veranstaltung wurde die Möglichkeit zur Diskussion mit den Vortragenden rege genutzt.

Das nächste Nuklearsymposium wird voraussichtlich am Freitag, den 14. September 2018 stattfinden.

Die Vorträge des Wiener Nuklearsymposiums sind unter www.nuklearsymposium.at nachzulesen.

 

 

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