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Das Melker Abkommen und Umsetzungsprozess

Am 12.12.2000 wurde von österreichischer und tschechischer Seite nach längerem Ringen das Melker Protokoll von den Regierungschefs Schüssel und Zeman unter Beisein des EU-Abgesandten Verheugen unterschrieben. Im Rahmen des Zeitplans für die Beitrittsverhandlungen legte das Protokoll eine Road map (Fahrplan) in Bezug auf das weitere Vorgehen zu Temelin fest. Die Road map erstreckte sich über sieben Jahre und koordinierte die einzelnen Punkte des Melker Abkommens. Am 29. 11. 2001 wurde von den Vertragspartnern in Brüssel der Umsetzungsprozess als Follow-up definiert. Zahlreiche Passagen des Abkommens sind so formuliert, dass sich damit eine verbindliche Umsetzung nicht sanktionieren lässt. Hinsichtlich der Haftungsregelungen ist die tschechische Seite ausschließlich der Wiener Konvention zur Haftpflicht von Atomschäden und dem gemeinsamen Protokoll zur Anwendung der Konvention verpflichtet. Eine ausführliche Beschreibung des Melker Prozesses sowie des Follow-up findet sich mit allen zugänglichen Dokumenten beim Österreichischen Umweltbundesamt. Der Melker Prozess wurde von Österreich und Tschechien im Juni 2008 einvernehmlich - unter Protest von Umweltorganisationen - für beendet erklärt.

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