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Kritikpunkte der Wiener Umweltanwaltschaft

Neben dem fortgeschrittenen Alter der Anlage müssen anlagenspezifische und die für Siedewasserreaktoren generellen Sicherheitsbedenken angeführt werden:

  • Die permanente Emission von Aktivität von Siedewasseranlagen liegt deutlich über den Freisetzungen von Druckwasserreaktoren mit vergleichbarer Leistung. Verschiedene Studien, die den Gesundheitseinfluss von KKWs innerhalb Deutschlands untersuchten, kamen auch für den Standort Brunsbüttel zu Zahlen mit signifikanter Erhöhung der Häufigkeit von Krebs bei Kindern.
  • Es besteht kein Volldruck-Containment, da es sich um einen Siedewasserreaktor mit (im Vergleich zu Druckwasserreaktoren) geringeren Betriebsdrücken handelt. Stattdessen existiert ein kugelförmiges Druckabbausystem mit Wasservorhaltungen zu Kondensationszwecken.
  • Anlagenbedingt und wie bei jedem Siedewasserreaktor gehört die Turbine und der Kondensator zum Primärkreislauf, die Wartung gestaltet sich durch die daraus folgende radioaktive Kontaminierung dieser Teile aufwändig.
  • Besonders in den letzten Jahren scheint eine mangelnde Sicherheitskultur und ein nicht ausreichend profilierter Umgang mit der Betriebssicherheit umsich gegriffen zu haben. Es stellt sich die Frage, ob vom Betreiber ausreichend Mittel in den folgenden wichtigen Bereichen zur Verfügung gestellt werden:
    • Technische Nachrüstung von Anlagenteilen mit Sicherheitsrelevanz
    • Adäquate Maintanance und Anlagenwartung
    • Umfassendes Sicherheitstraining und permanente Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen
    • Ausreichende Personalbedeckung
    • Strategische Abfederung des Generationswechsels in sicherheitsrelevanten Positionen
    • Proaktive Öffentlichkeitsinformation und -kommunikation
    • Priorätensetzung und Balance zwischen betriebswirtschaftlichen Interessen, Sicherheitsbelangen im KKW und der Konzernstruktur
    • Bedachtnahme auf eine umfassende Sicherheitskultur
    • Spezifisches Management der Alterung (PLiM) 

Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Aufgrund des Alters der Anlage und der aufgetretenen Mängel liegt das KKB hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für eine Kernschmelze und der möglichen massiven Freisetzung von Radioisotopen im unteren Feld deutscher Kernkraftwerke. Sinngemäß gleiches gilt für die bauähnlichen Anlagen KKW-Isar-1 und KKW-Phillipsburg-1. Die Auflistungen der Störfälle älterer Anlagen erhärtet das Bild, dass verschiedene Alterungsmechanismen zu einem erhöhten Risikopotenzial beitragen. Die Wiener Umweltanwaltschaft setzt sich daher in ihrer Funktion als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien für die rasche Umsetzung des deutschen Atomausstiegs und gegen eine Betriebszeitverlängerung von veralteten Kernkraftwerken - wie KKB - ein. Darüberhinaus muss vom Betreiber die Durchführung des Betriebes auf einem höchst möglichen Sicherheitsniveau - auch unter der Androhung von Sanktionen wie dem kurzfristigen Entzug der Betriebserlaubnis bis zum Ende der Laufzeit  - eingefordert werden.

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